Absicherung unternehmerischer Risiken
Absicherung unternehmerischer Risiken

Absicherung unternehmerischer Risiken

Absicherung unternehmerischer Risiken

Versicherungsprodukte zur Absicherung unternehmerischer Risiken im Kunstmarkt

Der Kunstmarkt hat sich zu einem global vernetzten Wirtschafts­sektor entwickelt. Parallel hierzu sind neue Risiken entstanden. Manche Gefahren lassen sich durch achtsames Agieren vermeiden, andere sind nicht vorhersehbar. Risiken, die Sie durch kluges, umsichtiges Handeln nicht weitgehend abwenden können, sind potentiell existenz­bedrohend.

Akteure im Kunstmarkt sind gut beraten, Risiko­vorsorge über spezielle Versicherungslösungen zu treffen. Im Fokus stehen mögliche Schaden­ersatz­forderungen von Kunden, Kooperations- und Geschäftspartnern, die sich aus dem Tagesgeschäft entwickeln können, wie auch Vermögens­schäden, die das eigene Unternehmen betreffen.

Damit der Versicherungs­schutz im Schadenfall greift, sind branchen­spezifische Versicherungs­lösungen notwendig, die passgenau auf die Tätigkeiten und Risiken von Unternehmen im Kunstmarkt antworten.

Vermögens­­schaden­haft­­pflicht-Versicherung

Eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schaden­ersatz­forderungen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit stellen.

Bewertungen, Aussagen zu Authentizität, Zuschreibung, Alter und Erhaltungs­zustand von Kunst können zu Schaden­ersatz­ansprüchen von Kunden und Auftrag­gebern führen, wenn sie sich als nicht­ zutreffend herausstellen.

Der Handel mit Kunst basiert wesentlich auf Vertrauen und dem Vorhandensein von spezifischer Expertise. Das Vertrauen von Kunstkäufern und Kunstverkäufern kann nachhaltig gestört werden, wenn sich Aussagen zu Kunstwerken als falsch herausstellen.

Eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung kann helfen, einer solchen Situation, bei der es darum geht zu klären, ob sich eine Nachlassstiftung, ein Kunstgutachter, Kunsthändler, Galerist oder Auktionshaus in ihrem Urteil über Zuschreibung, Authentizität, Zustand und Wert geirrt hat, eine Struktur zu geben und die finanzielle Seite eines möglicherweise daraus entstandenen Vermögen­schadens aufzufangen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Vertrauensschadenversicherung

Vertrauens­­schaden-Versicherung

Ebenso gilt es, das eigene Unternehmen vor Vermögens­schäden zu schützen, die sich aus Betrugsszenarien, Verrat von Geschäfts­geheimnissen, Internet­kriminalität, Hackerschäden und gezieltem Datenklau durch Eingriffe in die EDV entwickeln können.

Das kann vorsätzlich unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern betreffen, die zu einem Vermögens­schaden im Unternehmen führen. Immer öfter verursachen auch betrügerische Handlungen Dritter einen finanziellen Schaden im Unternehmen.

D&O Versicherung

Mit der fortschreitend verschärften und ausdifferenzierten Gesetzgebung zu Compliance-Themen steigen die Risiken der persönlichen Haftung und Inanspruchnahme von Geschäftsführern und Vorständen. Unabhängig von der Rechtsform haften Geschäftsführer und Vorstände für Fehlentscheidungen je nach Sachlage persönlich und unbegrenzt.

Zu den versicherten Personen in der D&O Versicherung zählen jedoch nicht nur die Geschäftsleitung und Gesellschafter. Auch Arbeitnehmer sind in den Versicherungs­schutz einbezogen, wenn sie in ihrer Eigenschaft als Beauftragte in den Bereichen Compliance, Datenschutz, Geldwäsche und Sicherheit auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Eine D&O Versicherung schützt das Unternehmen und das private Vermögen der versicherten Personen. Pflicht­verletzungen können schnell einen Vermögens­schaden von mehreren Millionen Euro zur Folge haben. Fehler bei der Unternehmensführung lassen sich nicht zu 100% vermeiden. Eine D&O Versicherung hilft, um ein Arbeitsumfeld zu erhalten, in dem Entscheidungen getroffen werden können.

Cybersicherheit

Cyber-Versicherung

Strenge Datenschutzverordnungen, ortsunabhängiges Arbeiten mit externen Geräten und Zugriff auf Unternehmensnetzwerke und Datenbanken in Cloud-Umgebung von unterwegs sowie die Zunahme von webbasierter Kommunikation und Transaktion erhöhen die Risiken der Manipulation und des Diebstahls von wertvollen und sensiblen Geschäftsdaten. Nicht nur allein die Kosten der Wiederherstellung und Wiedererlangung von Daten sind hier im Fokus. Der Kunstmarkt lebt von Reputation und Vertrauen. Ein Kontrollverlust ist daher umso schädlicher.

Cyber-Angriffe gehen einher mit …

Kosten für Daten­wieder­herstellung, mitunter auch Erpressungs­geldern


Haftungs­risiken und Vertrags­strafen sowie Straf­zahlungen bei Verstoß gegen Datenschutz­verordnungen


Reputations­verlust, Verlust des Kundenvertrauens


Risiken für die Geschäfts­kontinuität


Eine Cyber-Versicherung deckt Kosten und Schaden­behebung bei Veränderung, Beschädigung, Zerstörung, Löschung, Verschlüsselung, Kopie oder Abhanden­kommen von Daten unter anderem in Folge von:

Netzwerksicherheitsverletzung


(Hacker-)Angriffen — gezielt und ungezielt — auf das IT-System eines Versicherten


Eingriffen in das IT-System des Versicherten zum Beispiel durch Phishing, d.h. die Beschaffung persönlicher Daten wie z.B. Passwörter, Kredit­kartennummer o. Ä. mit gefälschten E-Mails oder Websites


Schadprogrammen wie Viren, Würmern oder Trojanern, die sich im IT-System eines Versicherten ausbreiten und Daten verschlüsseln und zerstören bis hin zu einem kompletten System-Ausfall der IT


Denial-of-Service-Angriffen, durch die der Betrieb des IT-Systems eines Versicherten unterbrochen und funktions­unfähig wird


jeder Weitergabe von Schad­programmen an das IT-System eines Dritten ausgehend von dem IT-System eines Versicherten


eines Bedienfehlers


einer Datenrechts­verletzung / Verstoß gegen gesetzliche und vertragliche Datenschutz­bestimmungen sowie gegen Geheim­haltungs­pflichten (Cyber-Haftpflicht bei Drittschäden)


einer Cyber-Erpressung


Kosten für Aufrecht­erhaltung des Geschäfts­betriebs nach einer Cyberattacke und während der Wieder­herstellung des IT-Systems


eines Diebstahls mobiler Geräte, auf denen Kunden- und Geschäfts­daten gespeichert sind


Dabei werden neben Sofort­maßnahmen zur Beendigung eines Schadens­zenarios auch weiter­führende und beratende Maßnahmen nach einem Schadenfall durch den Versicherer übernommen.

 
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