Private Kunstsammler und Kunststiftungen
Kunststiftungen — Zukunft gestalten
Häufig gehen Stiftungen aus großen Privatsammlungen hervor, die in Umfang und Bedeutung den Rahmen des Privaten übersteigen. Mit der Überführung in eine Stiftung kann der Fortbestand der Sammlung über Generationen hinweg gestaltet werden.
In eine Stiftung eingebrachte Kunstsammlungen sind nicht mit Museen in öffentlicher Trägerschaft zu vergleichen. Auch sind sie nicht mit privaten Kunstsammlungen gleichzusetzen. Kunststiftungen benötigen ein spezifisches, individuelles Versicherungskonzept.
Wir betreuen als spezialisierter Versicherungsmakler eine Vielzahl unterschiedlicher Kunststiftungen. Hierzu gehören unter anderem:
Kunststiftungen, die aus privaten Kunstsammlungen hervorgegangen sind
Nachlassstiftungen, d.h. Kunstbestände von verstorbenen namhaften Künstlern/-innen, die in Stiftungen überführt wurden
Gemeinnützige Kunststiftungen, die als Ausstellungshäuser mit umfangreichem internationalen Ausstellungs- und Veranstaltungs-programm agieren.
Professionelle Versicherungskonzepte für Kunstsammlungen
Unsere Versicherungskonzepte für Kunstsammlungen und Kunststiftungen bieten weitreichenden Versicherungsschutz. Grundsätzlich sind alle Beschädigungen und Verluste von Kunstwerken unabhängig von der jeweiligen Schadenursache versichert. Nur für einige wenige, klar benannte Gefahren besteht kein Versicherungsschutz. Art und Anzahl der Risikoausschlüsse sind ein Maßstab für die Qualität des Versicherungsschutzes. Mit nur wenigen, präzise definierten Ausschlüssen bieten wir ein Höchstmaß an Sicherheit.
Unsere Versicherungskonzepte heben sich im Marktvergleich aufgrund ihrer kompakten, klaren Versicherungsbedingungen ab. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Policen basieren ausschließlich auf den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes. Im Interesse der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit verzichten wir auf die marktüblichen Querverweise auf zusätzliche Bedingungswerke. Die Versicherungsbedingungen sind einfach und schnell zu erfassen und enthalten keine versteckten Ausschlüsse.
Im Unterschied zu Standardpolicen sind die besonderen Bestimmungen unserer Versicherungskonzepte frei verhandelbar. Es eröffnen sich Ihnen hierdurch variable Gestaltungsmöglichkeiten korrespondierend zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf.
Die Versicherungswerte bilden das Herzstück einer Kunstversicherung. Sie sind die Basis für die Schadensersatzleistung des Versicherers. Die Kunstwerke in Ihrem Besitz sind wesentlicher Teil Ihres Vermögens. Deshalb bieten wir Beratung in Bezug auf Versicherungswerte und die Erstellung eines Sammlungsinventars. Die Versicherung kann auf Basis fest vereinbarter oder deklarierten Werte erfolgen. Grundlage für die Wertfestsetzung im Versicherungsvertrag können je nach Ihrer persönlichen Risikophilosophie aktuelle Marktwerte, Wiederbeschaffungswerte oder andere individuell abgestimmte Wertkategorien sein.
Für Neuerwerbungen und Wertsteigerungen von Kunstwerken besteht eine Vorsorgedeckung, so dass sich die Versicherungssumme der Wertentwicklung Ihrer Sammlung anpasst.
Ein lebendiger Umgang mit Kunst ist wichtig. Transporte sind weltweit von Standort zu Standort gegen alle Gefahren versichert. Auch für vorübergehende Aufenthalte von Kunst an anderen Orten — etwa bei Galerien, Museen, Photostudios, Restauratoren oder bei Experten zur Recherche — besteht Versicherungsschutz.
Schadenfälle können auch Arbeitsmaterialien wie die technische Betriebseinrichtung, die Referenzbibliothek, Einrichtungsgegenstände und Ausstellungsequipment betreffen. Um Sie auch in diesem Fall vor finanziellem Verlust zu schützen, gilt das technische und kaufmännische Equipment zum Neuwert mitversichert.
Werden Kunstwerke teilweise beschädigt, besteht die Versicherungsleistung nicht nur in der Übernahme der Kosten für eine fachgerechte Restaurierung. Eine verbleibende Wertminderung wird ebenso in den Schadenersatz einbezogen.
Wertminderung ist ein wichtiges Thema im Schadenfall. Die Akzeptanz von Beschädigungen bei Teilnehmern im Kunstmarkt, wo sich im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage der monetäre Wert von Kunst bildet, kann nicht vorausgesetzt werden. Durch eine Restaurierung können Beschädigungen zwar gemildert oder optisch nahezu behoben, die Unversehrtheit eines Kunstwerkes und sein originaler Zustand sind jedoch zerstört.
Viele Faktoren haben Einfluss auf einen verminderten Wert von beschädigten Kunstwerken. Insbesondere ist es wichtig, den jeweiligen Teilmarkt, Marktteilnehmer, Preisstrukturen und Sammelvorlieben sowie die Eigenheiten des Künstlers im Detail zu analysieren und ausgewogen zu erfassen.
Wir begleiten Schadenregulierungen engagiert und qualifiziert von A bis Z. Wenn bei Totalschäden oder Teilschäden die Schadenhöhe zu ermitteln ist, so benennen die Vertragsparteien – Versicherungsnehmer und Versicherer vermittelt über Preventum – einvernehmlich einen Sachverständigen. Mit der Begutachtung von Schäden werden zuverlässige Kenner beauftragt, die neben kunstwissenschaftlicher und restauratorischer Sachkunde auch mit dem Kunstmarkt vertraut sind.
Im Schadensfall zeigt sich der wahre Wert einer Police. Wir garantieren schnelle und kompetente Hilfe bei der Regulierung eines Schadens. Hierzu zählen auch Kosten, die infolge des Schadensfalls notwendig werden, wie z.B. Aufräumungskosten, Transport- und Lagerkosten und Reparaturen von Gebäudebeschädigungen.
Allgefahrenversicherung
Unsere Versicherungskonzepte für Kunstsammlungen und Kunststiftungen bieten weitreichenden Versicherungsschutz. Grundsätzlich sind alle Beschädigungen und Verluste von Kunstwerken unabhängig von der jeweiligen Schadenursache versichert. Nur für einige wenige, klar benannte Gefahren besteht kein Versicherungsschutz. Art und Anzahl der Risikoausschlüsse sind ein Maßstab für die Qualität des Versicherungsschutzes. Mit nur wenigen, präzise definierten Ausschlüssen bieten wir ein Höchstmaß an Sicherheit.
Versicherungsbedingungen
Unsere Versicherungskonzepte heben sich im Marktvergleich aufgrund ihrer kompakten, klaren Versicherungsbedingungen ab. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Policen basieren ausschließlich auf den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes. Im Interesse der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit verzichten wir auf die marktüblichen Querverweise auf zusätzliche Bedingungswerke. Die Versicherungsbedingungen sind einfach und schnell zu erfassen und enthalten keine versteckten Ausschlüsse.
Individuelles Versicherungskonzept
Im Unterschied zu Standardpolicen sind die besonderen Bestimmungen unserer Versicherungskonzepte frei verhandelbar. Es eröffnen sich Ihnen hierdurch variable Gestaltungsmöglichkeiten korrespondierend zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf.
Passgenaue Versicherungswerte
Die Versicherungswerte bilden das Herzstück einer Kunstversicherung. Sie sind die Basis für die Schadensersatzleistung des Versicherers. Die Kunstwerke in Ihrem Besitz sind wesentlicher Teil Ihres Vermögens. Deshalb bieten wir Beratung in Bezug auf Versicherungswerte und die Erstellung eines Sammlungsinventars. Die Versicherung kann auf Basis fest vereinbarter oder deklarierten Werte erfolgen. Grundlage für die Wertfestsetzung im Versicherungsvertrag können je nach Ihrer persönlichen Risikophilosophie aktuelle Marktwerte, Wiederbeschaffungswerte oder andere individuell abgestimmte Wertkategorien sein.
Vorsorgeversicherung
Für Neuerwerbungen und Wertsteigerungen von Kunstwerken besteht eine Vorsorgedeckung, so dass sich die Versicherungssumme der Wertentwicklung Ihrer Sammlung anpasst.
Versicherung an anderen Orten und bei Transporten
Ein lebendiger Umgang mit Kunst ist wichtig. Transporte sind weltweit von Standort zu Standort gegen alle Gefahren versichert. Auch für vorübergehende Aufenthalte von Kunst an anderen Orten — etwa bei Galerien, Museen, Photostudios, Restauratoren oder bei Experten zur Recherche — besteht Versicherungsschutz.
Mitversicherung des technischen und kaufmännischen Equipment
Schadenfälle können auch Arbeitsmaterialien wie die technische Betriebseinrichtung, die Referenzbibliothek, Einrichtungsgegenstände und Ausstellungsequipment betreffen. Um Sie auch in diesem Fall vor finanziellem Verlust zu schützen, gilt das technische und kaufmännische Equipment zum Neuwert mitversichert.
Professionelle Schadenregulierung
Werden Kunstwerke teilweise beschädigt, besteht die Versicherungsleistung nicht nur in der Übernahme der Kosten für eine fachgerechte Restaurierung. Eine verbleibende Wertminderung wird ebenso in den Schadenersatz einbezogen.
Wertminderung ist ein wichtiges Thema im Schadenfall. Die Akzeptanz von Beschädigungen bei Teilnehmern im Kunstmarkt, wo sich im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage der monetäre Wert von Kunst bildet, kann nicht vorausgesetzt werden. Durch eine Restaurierung können Beschädigungen zwar gemildert oder optisch nahezu behoben, die Unversehrtheit eines Kunstwerkes und sein originaler Zustand sind jedoch zerstört.
Viele Faktoren haben Einfluss auf einen verminderten Wert von beschädigten Kunstwerken. Insbesondere ist es wichtig, den jeweiligen Teilmarkt, Marktteilnehmer, Preisstrukturen und Sammelvorlieben sowie die Eigenheiten des Künstlers im Detail zu analysieren und ausgewogen zu erfassen.
Wir begleiten Schadenregulierungen engagiert und qualifiziert von A bis Z. Wenn bei Totalschäden oder Teilschäden die Schadenhöhe zu ermitteln ist, so benennen die Vertragsparteien – Versicherungsnehmer und Versicherer vermittelt über Preventum – einvernehmlich einen Sachverständigen. Mit der Begutachtung von Schäden werden zuverlässige Kenner beauftragt, die neben kunstwissenschaftlicher und restauratorischer Sachkunde auch mit dem Kunstmarkt vertraut sind.
Versicherte Kosten
Im Schadensfall zeigt sich der wahre Wert einer Police. Wir garantieren schnelle und kompetente Hilfe bei der Regulierung eines Schadens. Hierzu zählen auch Kosten, die infolge des Schadensfalls notwendig werden, wie z.B. Aufräumungskosten, Transport- und Lagerkosten und Reparaturen von Gebäudebeschädigungen.
360° Perspektive — übergreifende Absicherung für Kunststiftungen
Als Stifter und Stiftungsvorstand übernehmen Sie Verantwortung für einen Kunstbestand, dessen Erhalt und Vermittlung für die Allgemeinheit ein Wert an sich ist. Hiermit gehen vielfältige Aufgaben einher, so zum Beispiel:
Erfüllung des Stiftungszwecks durch Ausstellungen, Förderpreise, Veranstaltungen
kunstwissenschaftliche Erschließung, Aufarbeitung und Inventarisierung von Sammlungsbeständen und Künstlernachlässen, Erstellung von Werkverzeichnissen
erfolgreiches Wirtschaften und Anlage von Stiftungsvermögen im Niedrigzinsumfeld, steuerrechtliche Aspekte und Bewertung des Stiftungsvermögens, Abstimmungen mit Stiftungs- und Finanzaufsicht
Kooperationen mit Galerien zur Interessenvertretung im Kunstmarkt
Die Führung der meisten Kunststiftungen erfordert einen multidisziplinärer Ansatz. Daher ist ein übergreifender Blick auf die Absicherung von Risiken ratsam. Haftung und Risiken auf Seiten von Stiftern und Stiftungsvorständen beziehen sich nicht allein auf die Sorge für den Kunstbesitz.
Haben Sie als Stifter und Stiftungsvorstand Ihre persönliche Haftung im Blick bei Verlusten aus der Kapitalanlage oder bei Verlust und Untergang von in die Stiftung eingebrachter Kunst durch Versäumnisse bei Lagerung und Ausstellung?
Ist Ihre Stiftung geschützt bei Schadenersatzansprüchen Dritter? Sobald Ihre Stiftung Leistungen und Beratung bietet, bestehen Angriffsflächen für Vermögensschäden etwa im Zusammenhang mit der Authentifizierung von Kunstwerken oder mit dem Verkauf von Kunst aus dem Stiftungsvermögen.
Die IT-Systeme von Kunststiftungen sind Sammelstellen von begehrlichen und sensiblen Daten. Ist Ihre Stiftung vor Vermögensschäden aus dem Verlust von Daten geschützt? Nicht nur privatwirtschaftliche Unternehmen, sondern auch gemeinnützige Stiftungen und Museen werden zunehmend zum Ziel von Cyber-Kriminalität.
Sie verwalten in treuhänderischer Funktion das Stiftungsvermögen. Ist Ihre Stiftung vor finanziellen Schäden durch Betrugsszenarien Dritter wie beispielsweise Umleitung von Zahlungsströmen (Payment Diversion Angriff) oder betrügerische Anweisung von Zahlungen durch außenstehende Dritte (Fake President Fraud) abgesichert?
Wir bieten Beratung und Versicherungskonzepte für Kunststiftungen zur:
- D&O Versicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Cyber-(Haftpflicht-)Versicherung