Private Kunstsammler versichern
Private Kunstsammler versichern

Private Kunst­sammler und Kunst­stiftungen

Private Kunstsammler versichern

Kunststiftungen — Zukunft gestalten

Häufig gehen Stiftungen aus großen Privat­sammlungen hervor, die in Umfang und Bedeutung den Rahmen des Privaten übersteigen. Mit der Überführung in eine Stiftung kann der Fortbestand der Sammlung über Generationen hinweg gestaltet werden.

In eine Stiftung eingebrachte Kunst­sammlungen sind nicht mit Museen in öffentlicher Trägerschaft zu vergleichen. Auch sind sie nicht mit privaten Kunst­sammlungen gleichzusetzen. Kunststiftungen benötigen ein spezifisches, individuelles Versicherungs­konzept.

Wir betreuen als spezialisierter Versicherungsmakler eine Vielzahl unterschiedlicher Kunststiftungen. Hierzu gehören unter anderem:

Kunststiftungen, die aus privaten Kunstsammlungen hervorgegangen sind

Nachlassstiftungen, d.h. Kunstbestände von verstorbenen namhaften Künstlern/-innen, die in Stiftungen überführt wurden

Gemeinnützige Kunststiftungen, die als Ausstellungshäuser mit umfangreichem internationalen Ausstellungs- und Veranstaltungs-programm agieren.

Professionelle Versicherungskonzepte für Kunstsammlungen

Unsere Versicherungs­­konzepte für Kunst­sammlungen und Kunst­stiftungen bieten weit­reichenden Versicherungs­­schutz. Grundsätzlich sind alle Beschädigungen und Verluste von Kunstwerken unabhängig von der jeweiligen Schaden­ursache versichert. Nur für einige wenige, klar benannte Gefahren besteht kein Versicherungs­schutz. Art und Anzahl der Risiko­ausschlüsse sind ein Maßstab für die Qualität des Versicherungs­schutzes. Mit nur wenigen, präzise definierten Ausschlüssen bieten wir ein Höchstmaß an Sicherheit.

Unsere Versicherungs­­konzepte heben sich im Marktvergleich aufgrund ihrer kompakten, klaren Versicherungs­­bedingungen ab. Die allgemeinen Versicherungs­­bedingungen der Policen basieren ausschließlich auf den Vorschriften des Ver­sicherungs­­­vertrags­­­gesetzes. Im Interesse der Verständ­lichkeit und Über­sichtlich­keit verzichten wir auf die markt­üblichen Quer­verweise auf zusätzliche Bedingungs­werke. Die Versicherungs­­bedingungen sind einfach und schnell zu erfassen und enthalten keine versteckten Ausschlüsse.

Im Unterschied zu Standard­policen sind die besonderen Bestimmungen unserer Versicherungs­­konzepte frei verhandelbar. Es eröffnen sich Ihnen hierdurch variable Gestaltungs­­möglichkeiten korrespondierend zu Ihrem individuellen Versicherungs­­bedarf.

Die Ver­sicherungs­werte bilden das Herzstück einer Kunst­versicher­ung. Sie sind die Basis für die Schadens­­ersatz­leistung des Versicherers. Die Kunstwerke in Ihrem Besitz sind wesentlicher Teil Ihres Vermögens. Deshalb bieten wir Beratung in Bezug auf Versicherungs­­werte und die Erstellung eines Sammlungs­­inventars. Die Versicherung kann auf Basis fest vereinbarter oder deklarierten Werte erfolgen. Grundlage für die Wertfest­­setzung im Versicherungs­­vertrag können je nach Ihrer persönlichen Risiko­­philosophie aktuelle Marktwerte, Wieder­­beschaffungs­werte oder andere individuell abgestimmte Wert­kategorien sein.

Für Neu­erwerb­ungen und Wert­steigerungen von Kunst­werken besteht eine Vorsorge­deckung, so dass sich die Ver­sicher­ungs­­­summe der Wert­entwicklung Ihrer Sammlung anpasst.

Ein lebendiger Umgang mit Kunst ist wichtig. Transporte sind weltweit von Standort zu Standort gegen alle Gefahren versichert. Auch für vorübergehende Aufenthalte von Kunst an anderen Orten — etwa bei Galerien, Museen, Photostudios, Restauratoren oder bei Experten zur Recherche — besteht Versicherungs­schutz.

Schadenfälle können auch Arbeits­­materialien wie die technische Betriebs­­einrichtung, die Referenz­­bibliothek, Ein­richtungs­­gegen­stände und Aus­stellungs­­equipment betreffen. Um Sie auch in diesem Fall vor finanziellem Verlust zu schützen, gilt das technische und kauf­männische Equipment zum Neuwert mitversichert.

Werden Kunstwerke teilweise beschädigt, besteht die Ver­sicherungs­­leistung nicht nur in der Übernahme der Kosten für eine fachgerechte Restaurierung. Eine verbleibende Wert­minderung wird ebenso in den Schadenersatz einbezogen.

Wert­minderung ist ein wichtiges Thema im Schadenfall. Die Akzeptanz von Beschädig­ungen bei Teilnehmern im Kunst­markt, wo sich im Zusammen­spiel von Angebot und Nachfrage der monetäre Wert von Kunst bildet, kann nicht vor­ausgesetzt werden. Durch eine Restaurierung können Beschädigungen zwar gemildert oder optisch nahezu behoben, die Unversehrtheit eines Kunst­werkes und sein originaler Zustand sind jedoch zerstört.

Viele Faktoren haben Einfluss auf einen verminderten Wert von beschädigten Kunst­werken. Insbesondere ist es wichtig, den jeweiligen Teilmarkt, Markt­teilnehmer, Preis­strukturen und Sammel­vorlieben sowie die Eigen­heiten des Künstlers im Detail zu analysieren und ausgewogen zu erfassen.

Wir begleiten Schaden­­regulier­ungen engagiert und qualifiziert von A bis Z. Wenn bei Total­schäden oder Teil­schäden die Schaden­höhe zu ermitteln ist, so benennen die Vertrags­parteien – Ver­sicherungs­nehmer und Versicherer vermittelt über Preventum – einvernehmlich einen Sach­verständigen. Mit der Begutachtung von Schäden werden zuverlässige Kenner beauftragt, die neben kunst­wissen­schaft­licher und restauratori­scher Sachkunde auch mit dem Kunstmarkt vertraut sind.

Im Schadensfall zeigt sich der wahre Wert einer Police. Wir garantieren schnelle und kompetente Hilfe bei der Regulierung eines Schadens. Hierzu zählen auch Kosten, die infolge des Schadens­falls notwendig werden, wie z.B. Aufräumungs­­kosten, Transport- und Lagerkosten und Reparaturen von Gebäude­­beschädig­ungen.

Allgefahren­­versicherung

Unsere Versicherungs­­konzepte für Kunst­sammlungen und Kunst­stiftungen bieten weit­reichenden Versicherungs­­schutz. Grundsätzlich sind alle Beschädigungen und Verluste von Kunstwerken unabhängig von der jeweiligen Schaden­ursache versichert. Nur für einige wenige, klar benannte Gefahren besteht kein Versicherungs­schutz. Art und Anzahl der Risiko­ausschlüsse sind ein Maßstab für die Qualität des Versicherungs­schutzes. Mit nur wenigen, präzise definierten Ausschlüssen bieten wir ein Höchstmaß an Sicherheit.

Versicherungs­­bedingungen

Unsere Versicherungs­­konzepte heben sich im Marktvergleich aufgrund ihrer kompakten, klaren Versicherungs­­bedingungen ab. Die allgemeinen Versicherungs­­bedingungen der Policen basieren ausschließlich auf den Vorschriften des Ver­sicherungs­­­vertrags­­­gesetzes. Im Interesse der Verständ­lichkeit und Über­sichtlich­keit verzichten wir auf die markt­üblichen Quer­verweise auf zusätzliche Bedingungs­werke. Die Versicherungs­­bedingungen sind einfach und schnell zu erfassen und enthalten keine versteckten Ausschlüsse.

Individuelles Versicherungs­konzept

Im Unterschied zu Standard­policen sind die besonderen Bestimmungen unserer Versicherungs­­konzepte frei verhandelbar. Es eröffnen sich Ihnen hierdurch variable Gestaltungs­­möglichkeiten korrespondierend zu Ihrem individuellen Versicherungs­­bedarf.

Passgenaue Versicherungswerte

Die Ver­sicherungs­werte bilden das Herzstück einer Kunst­versicher­ung. Sie sind die Basis für die Schadens­­ersatz­leistung des Versicherers. Die Kunstwerke in Ihrem Besitz sind wesentlicher Teil Ihres Vermögens. Deshalb bieten wir Beratung in Bezug auf Versicherungs­­werte und die Erstellung eines Sammlungs­­inventars. Die Versicherung kann auf Basis fest vereinbarter oder deklarierten Werte erfolgen. Grundlage für die Wertfest­­setzung im Versicherungs­­vertrag können je nach Ihrer persönlichen Risiko­­philosophie aktuelle Marktwerte, Wieder­­beschaffungs­werte oder andere individuell abgestimmte Wert­kategorien sein.

Vorsorge­versicherung

Für Neu­erwerb­ungen und Wert­steigerungen von Kunst­werken besteht eine Vorsorge­deckung, so dass sich die Ver­sicher­ungs­­­summe der Wert­entwicklung Ihrer Sammlung anpasst.

Versicherung an anderen Orten und bei Transporten

Ein lebendiger Umgang mit Kunst ist wichtig. Transporte sind weltweit von Standort zu Standort gegen alle Gefahren versichert. Auch für vorübergehende Aufenthalte von Kunst an anderen Orten — etwa bei Galerien, Museen, Photostudios, Restauratoren oder bei Experten zur Recherche — besteht Versicherungs­schutz.

Mitversicherung des technischen und kaufmännischen Equipment

Schadenfälle können auch Arbeits­­materialien wie die technische Betriebs­­einrichtung, die Referenz­­bibliothek, Ein­richtungs­­gegen­stände und Aus­stellungs­­equipment betreffen. Um Sie auch in diesem Fall vor finanziellem Verlust zu schützen, gilt das technische und kauf­männische Equipment zum Neuwert mitversichert.

Professionelle Schaden­regulierung

Werden Kunstwerke teilweise beschädigt, besteht die Ver­sicherungs­­leistung nicht nur in der Übernahme der Kosten für eine fachgerechte Restaurierung. Eine verbleibende Wert­minderung wird ebenso in den Schadenersatz einbezogen.

Wert­minderung ist ein wichtiges Thema im Schadenfall. Die Akzeptanz von Beschädig­ungen bei Teilnehmern im Kunst­markt, wo sich im Zusammen­spiel von Angebot und Nachfrage der monetäre Wert von Kunst bildet, kann nicht vor­ausgesetzt werden. Durch eine Restaurierung können Beschädigungen zwar gemildert oder optisch nahezu behoben, die Unversehrtheit eines Kunst­werkes und sein originaler Zustand sind jedoch zerstört.

Viele Faktoren haben Einfluss auf einen verminderten Wert von beschädigten Kunst­werken. Insbesondere ist es wichtig, den jeweiligen Teilmarkt, Markt­teilnehmer, Preis­strukturen und Sammel­vorlieben sowie die Eigen­heiten des Künstlers im Detail zu analysieren und ausgewogen zu erfassen.

Wir begleiten Schaden­­regulier­ungen engagiert und qualifiziert von A bis Z. Wenn bei Total­schäden oder Teil­schäden die Schaden­höhe zu ermitteln ist, so benennen die Vertrags­parteien – Ver­sicherungs­nehmer und Versicherer vermittelt über Preventum – einvernehmlich einen Sach­verständigen. Mit der Begutachtung von Schäden werden zuverlässige Kenner beauftragt, die neben kunst­wissen­schaft­licher und restauratori­scher Sachkunde auch mit dem Kunstmarkt vertraut sind.

Versicherte Kosten

Im Schadensfall zeigt sich der wahre Wert einer Police. Wir garantieren schnelle und kompetente Hilfe bei der Regulierung eines Schadens. Hierzu zählen auch Kosten, die infolge des Schadens­falls notwendig werden, wie z.B. Aufräumungs­­kosten, Transport- und Lagerkosten und Reparaturen von Gebäude­­beschädig­ungen.

Private Kunstsammler versichern

360° Perspektive — übergreifende Absicherung für Kunststiftungen

Als Stifter und Stiftungsvorstand übernehmen Sie Verantwortung für einen Kunstbestand, dessen Erhalt und Vermittlung für die Allgemeinheit ein Wert an sich ist. Hiermit gehen vielfältige Aufgaben einher, so zum Beispiel:


Erfüllung des Stiftungs­zwecks durch Ausstellungen, Förderpreise, Veranstaltungen


kunst­wissenschaft­liche Erschließung, Aufarbeitung und Inventarisierung von Sammlungs­beständen und Künstler­nachlässen, Erstellung von Werk­verzeichnissen


erfolgreiches Wirtschaften und Anlage von Stiftungsvermögen im Niedrigzinsumfeld, steuerrechtliche Aspekte und Bewertung des Stiftungs­vermögens, Abstimmungen mit Stiftungs- und Finanzaufsicht


Kooperationen mit Galerien zur Interessen­vertretung im Kunstmarkt


Die Führung der meisten Kunst­stiftungen erfordert einen multi­disziplinärer Ansatz. Daher ist ein übergreifender Blick auf die Absicherung von Risiken ratsam. Haftung und Risiken auf Seiten von Stiftern und Stiftungs­vorständen beziehen sich nicht allein auf die Sorge für den Kunstbesitz.

Haben Sie als Stifter und Stiftungs­vorstand Ihre persönliche Haftung im Blick bei Verlusten aus der Kapital­anlage oder bei Verlust und Untergang von in die Stiftung eingebrachter Kunst durch Versäumnisse bei Lagerung und Ausstellung?

Ist Ihre Stiftung geschützt bei Schaden­ersatz­ansprüchen Dritter? Sobald Ihre Stiftung Leistungen und Beratung bietet, bestehen Angriffs­flächen für Vermögens­schäden etwa im Zusammenhang mit der Authentifizierung von Kunstwerken oder mit dem Verkauf von Kunst aus dem Stiftungs­vermögen.

Die IT-Systeme von Kunst­stiftungen sind Sammelstellen von begehrlichen und sensiblen Daten. Ist Ihre Stiftung vor Vermögens­schäden aus dem Verlust von Daten geschützt? Nicht nur privat­wirtschaftliche Unternehmen, sondern auch gemeinnützige Stiftungen und Museen werden zunehmend zum Ziel von Cyber-Kriminalität.

Sie verwalten in treuhänderischer Funktion das Stiftungs­vermögen. Ist Ihre Stiftung vor finanziellen Schäden durch Betrugs­szenarien Dritter wie beispielsweise Umleitung von Zahlungs­strömen (Payment Diversion Angriff) oder betrügerische Anweisung von Zahlungen durch außenstehende Dritte (Fake President Fraud) abgesichert?

Wir bieten Beratung und Versicherungs­konzepte für Kunststiftungen zur:

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